Integrierte Gesamtschule Wanfried    -    Werra-Meißner-Kreis

Schulordnung der IGS Wanfried


    Wir möchten uns in unserer Schule wohlfühlen und gut miteinander zurechtkommen.

    Wir möchten in Ruhe arbeiten und üben, sowie Hilfen bekommen, wenn wir sie brauchen.

    Wir wollen das Eigentum der anderen achten, freundlich und hilfsbereit zueinander sein
    und Streitigkeiten ohne Gewalt lösen.

    Um ein solches Zusammenleben in unserer großen Schulgemeinschaft möglich machen zu können,
    ist es notwendig, dass wir einige Regeln beachten:

    1. UNTERRICHTSZEIT:


        1.  Alle kommen pünktlich zur Schule und warten am vereinbarten Platz auf den Lehrer.

        2.  Die Schüler dürfen das Schulgebäude ab 7.25 Uhr betreten.

        3.  Das sind unsere Unterrichtszeiten:

Unterrichtszeiten 2011 / 2012
 Stunde   von            bis 
 1.    8.00 Uhr    8.45 Uhr
 2.    8.45 Uhr    9.30 Uhr
 3.    9.50 Uhr  10.35 Uhr
 4.  10.35 Uhr  11.20 Uhr
 5.  11.40 Uhr  12.25 Uhr
 6.  12.30 Uhr  13.15 Uhr
 7.  13.45 Uhr  14.30 Uhr
 8.  14.30 Uhr  15.15 Uhr

        4.  Die Schüler gehen nach den großen Pausen mit dem ersten Gong in die Klassen und bereiten sich auf den Unterricht vor.

        5.  Vor Beginn des Sport- / Musikunterrichts warten die Schüler auf dem Schulhof.

        6.  Die Fachräume können nur gemeinsam mit dem Lehrer betreten werden.

        7.  Ist zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn noch kein Lehrer in der Klasse, fragt der Klassen- / Kurssprecher im Sekretariat
             nach.

        8.  Die Schüler verhalten sich während der Stunden so, dass das Lernen in der gemeinsamen Gruppe möglich ist. Sie halten
             sich an die erstellte Klassenordnung oder allgemeine Gesprächsregeln.

        9.  Der eingeteilte Ordnungsdienst kümmert sich um das Säubern der Tafel, Kreide, Licht und Lüftung sowie die Entsorgung
             des Altpapiers.

      10.  Essen und Trinken ist während des Unterrichts nicht erlaubt.

      11.  Schüler,die in ihrem Stundenplan eine Freistunde haben, halten sich in der Cafeteria auf. In diesem Zeitraum dürfen die
            Schüler der Klassen 5-8 dann die Schule verlassen, wenn sie eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern vorzeigen
            können. Für die Schüler der Klassenstufe 9/10 kann diese schriftliche Einverständniserklärung befristet auf maximal ein
            Schulhalbjahr ausgestellt werden.

    2. ANWESENHEIT:

        1.  Jeder Schüler ist zu allen im Stundenplan angegebenen Unterrichtsstunden anwesend.

        2.  Kann ein Schüler den Unterricht nicht besuchen, so müssen seine Eltern den Klassenlehrer innerhalb von drei Tagen nach
            dem ersten Fehltag über das Fehlen informieren. Eine schriftliche Entschuldigung ist zusätzlich notwendig.

        3.  Eine Unterrichtsbefreiung muss zuvor von den Eltern beantragt werden.

    3. SCHULMATERIALIEN:

        1.  Alle Schüler bringen die notwendigen Arbeitsmaterialien zum Unterricht mit.

        2.  Entliehene Bücher sind sorgfältig zu behandeln. Sie werden mit einem Schutzumschlag und mit dem Namen des jeweiligen
            Schülers versehen. Beschädigte Bücher werden dem Lehrer vorgelegt und müssen gegebenenfalls durch den Schüler ersetzt
            werden.

    4. PAUSEN:

        1.  In den großen Pausen verlassen alle Schüler von Klasse 5-8 die Klassen- und Kursräume und gehen auf die vorgesehenen
            Schulhöfe, in die Bücherei oder die Cafeteria. Der Lehrer verlässt als letzter den Raum. Die Schüler der Klassen 9 und 10
            dürfen sich in ihren Klassenräumen aufhalten.

        2.  Während der Pausen darf das Schulgelände nur dann verlassen werden, wenn die Eltern einen schriftlichen Antrag
            eingereicht haben. Der Antrag muss der Aufsicht vor dem Verlassen der Schule vorgezeigt werden.

        3.  Die Cafeteria kann in beiden großen Pausen genutzt werden. Die Schüler der Klassen 9 und 10 können den Weg über den
            Fachtrakt nehmen.

        4.  Das Schneeballwerfen und das Spielen mit harten Bällen ist wegen der hohen Verletzungsgefahr auf dem gesamten
            Schulgelände nicht erlaubt.

        5.  Die Schlechtwetterpause wird durch ein Klingelzeichen bekannt gegeben, die Schüler halten sich dann in ihren Klassen-
            räumen auf.

    5. VERHALTEN BEI ALARM:

        1.    Das Verhalten bei Alarm wird durch besondere Pläne geregelt.

    6. UNTERRICHTSSCHLUSS:

        1.  Vor dem Verlassen des Raumes wird vorhandener grober Schmutz entfernt.

        2.  Die Stühle werden hochgestellt, Fenster geschlossen, das Licht ausgemacht.

        3.  Alle verlassen in der Regel nach dem Gong das Schulgelände.

    7. REGELUNGEN FÜR FAHRSCHÜLER:

        1.  Die Schüler nehmen den nächstmöglichen Bus zur Heimfahrt.

        2.  An der Haltestelle verhalten sich alle so, dass niemand gefährdet wird.

        3.  Die älteren Schüler achten auf die Jüngeren.

    8. KLEIDERORDNUNG:

        1.  Das Tragen von Kopfbedeckungen ist während des Unterrichts verboten.

        2.  Dies gilt auch für das Tragen von Jacken.

        3.  Hosen sind sowohl bei Mädchen als auch bei Jungen so zu tragen, dass die Unterwäsche nicht
             sichtbar ist.

        4.  Schmuckstücke wie Stachelarmbänder, die als Waffen genutzt werden können, dürfen nicht mit in die Schule gebracht
             werden.

    9. VERSCHIEDENES:

        1.  Das Schulhaus und der Schulhof werden sauber gehalten. Müll wird in die dafür vorgesehenen Behälter geworfen. Jeder ist
            für die Sauberkeit seines Arbeitsplatzes verantwortlich.

        2.  Gefundene Gegenstände werden beim Hausmeister abgegeben.

        3.  Das Mitbringen von Handys, MP3-Playern und ähnlichen Geräten ist nicht erlaubt.

        4.  Fahrräder und Krafträder werden an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt und erst zu Schulende wieder benutzt.

        5.  Toiletten sind kein Aufenthaltsraum.

        6.  Das Mitbringen aller alkoholischen Getränke und Drogen sowie Messern und anderen gefährlicher Gegenstände ist verboten.

    Bei allen Anfragen und Problemen können sich die Schüler an ihre Schulvertretung oder ihre (Verbindungs-)Lehrer wenden.

    MAßNAHMEN BEI NICHTEINHALTUNG DER SCHULORDNUNG:

    Wer sich nicht an die gemeinsam von Schülern und Lehrern der Schule erstellten Regeln zum Zusammenleben in der Schule hält,
    schließt sich aus der Schulgemeinschaft aus und muss unter anderem mit folgenden Reaktionen rechnen:

    1) Die Eltern werden über das Verhalten benachrichtigt, ein Vermerk in der Schülerakte gemacht.

    2) Der Schüler erhält Aufgaben, mit denen er sein Fehlverhalten überdenken kann.

    3) Der Schüler holt versäumten Unterricht am Nachmittag nach.

    4) Der Schüler wird von Unterrichtsveranstaltungen ausgeschlossen.


    Wanfried im Januar 2008


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    Unterschrift Schulleitung                    Unterschrift Schülervertretung






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